Freitag, 4. Mai 2007
Behördenwillkür, Petition an den Bundestag
Fast alle Parteien haben sich Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben.
Nur drohen sie, den Gaul von hinten aufzuzäumen. Denn es wird zwar damit begonnen, die zweifellos überbordende Regulierungsflut einzudämmen. Das ist zweifellos nützlich,.......
.........was aber dabei kaum in Angriff genommen wird, ist die Eindämmung willkürlichen Behördenhandelns, das immense gesellschaftliche wie wirtschaftliche Schäden anrichtet.
Willkürliches Behördenhandeln, also Behördenwillkür als eines der grundlegenden Elemente von Bürokratie, liegt dem Grunde nach immer dann vor, wenn behördliche Entscheidungen nicht umfassend begründet sind. Also muß eine Behörde, um hier erst gar nicht in Verdacht zu geraten (Stichwort Bürokratievermeidung) ihre Entscheidungen strikt begründen. Und wenn eine Entscheidung ganz bewußt nicht begründet wurde, dann sollte die Behörde wenigstens sagen, was sie zu derlei Schweigen berechtigt.
Begründungen nach Gutsherrenart (....das haben wir schon immer so gemacht) sind jedenfalls unzulässig.
Oder sollten es die Parteien etwa ihren politischen Matadoren (Landräte, Oberbürgermeister, Minister,....) nicht zutrauen, daß diese Leute in ihren Behörden in Sachen Begründungspflicht einmal richtig aufräumen?
Um die Begründungspflicht und damit behördliche Bürgernähe zu intensivieren, gibt es eine Petition an den Deutschen Bundestag, die bis zum 31.5. incl. mitgezeichnet werden kann.
Mehr Personalaufwand braucht man allemal für diese Sache nicht. Denn wenn eine Behörde schon am Anfang für Klarheit sorgt, die sie ohnehin im Interesse einer eigenen soliden Entscheidung hat haben müssen, erübrigt sich später ein weit aufwendigerer nachträglicher Klärungsbedarf.
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